Gesetzliche Bestimmungen zu unseren Elektroschockern

Alle Elektroschockgeräte aus unserem Sortiment sind in der Bundesrepublik Deutschland waffenscheinfrei und können von Personen ab vollendetem 18. Lebenjahr erworben und geführt werden.


Was sagt das aktuelle Waffengesetz?

Seit dem 7. Dezember 2007 gibt es eine aktuelle, bundesweit gültige Ausnahmegenehmigung das den Erwerb, Besitz und das Führen von Elektroimpulsgeräten ohne Zulassung und Prüfzeichen erlaubt. Derzeit gibt es noch keine Zulassungen oder Prüfzeichen für Elektroschocker.


Bekanntmachung vom Bundeskriminalamt

Bekanntmachung von Ausnahmegenehmigungen
gemäß § 40 Abs. 4 des Waffengesetzes
zur Regelung des Umgangs
mit verbotenen Elektroimpulsgeräten
ohne Zulassung und Prüfzeichen

Vom 7. Dezember 2007
Die Geltungsdauer der mit Datum vom 28. August 2003 erteilten und mit Bescheiden vom 17. Dezember 2003, 28. Juni 2004, 23. März 2005, 17. März 2006 und 19. Dezember 2006 verlängerten Ausnahmegenehmigungen I und II, die in Form einer Allgemeinverfügung erteilt wurden und deren Befristung zum 31. Dezember 2007 ausläuft, wird bis zum 31. Dezember 2010 verlängert.
Die im Rahmen der oben genannten Ausnahmegenehmigungen geregelten Sachverhalte und erteilten Auflagen werden von dieser Maßnahme nicht berührt und gelten unverändert weiter.

Hinweise: Die oben ausgesprochene Befristung bis zum 31. Dezember 2010 wird dann verlängert, wenn sich abzeichnet, dass zu diesem Zeitpunkt Elektroimpulsgeräte noch nicht geprüft und zugelassen werden können. Die Verlängerung und neue Befristung wird ebenfalls im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Sobald die oben genannten verbotenen Gegenstände von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig geprüft und zugelassen werden, erhalten die im Umlauf befindlichen Geräte das entsprechende Prüfzeichen. Die Ausnahmegenehmigung ist ab diesem Zeitpunkt gegenstandslos.

Elektroimpulsgeräte, die kein Prüfzeichen erhalten, sind dann unverzüglich vom Markt zu nehmen.
Wiesbaden, den 7. Dezember 2007
SO 11 - 5166.00 - 07/577978

Bundeskriminalamt
Im Auftrag
Zellner

Aktenzeichen: SO 11 - 5166.00 - 07/577978