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Sind Elektroschocker legal?

Was sagt das aktuelle Waffengesetz über die Legalität von Elektroschockern?

Seit dem 01.01.2011 sind alle Elektroschocker ohne Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) innerhalb Deutschlands verboten. 

Für alle unsere Kunden, die noch vor 2011 einen Elektroschocker ohne Prüfzeichen bei uns kauften, gilt folgende Regelung: die erworbenen Elektroschocker dürfen auch nach dem 31.12.2010 in Ihrem Besitz sein und von Ihnen benutzt werden. Das Führen ist jedoch verboten. Sie dürfen den Elektroschocker also weiterhin innerhalb von eigener Wohnung, Geschäftsräumen, befriedetem Besitztum, oder innerhalb von Wohnung, Geschäfträumen, befriedetem Besitztum eines Dritten, der hierzu die Erlaubnis erteilt hat mit sich tragen und auch benutzen, jedoch nicht außerhalb der genannten Orte. Sehr wichtig hierbei ist die Möglichkeit, das Kaufdatum nachweisen zu können - heben Sie daher unbedingt unsere Rechnung als Beleg auf.

Umgang mit Elektroimpulsgeräten ab dem 01.01.2011:
"...Elektroimpulsgeräte werden vom deutschen Waffengesetz erfasst. Dabei ist der Umgang mit diesen Geräten verboten, "sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen" tragen.

Seit dem 01.01.2011 ist nur noch der Umgang mit Elektroimpulsgeräten, die ein Prüfzeichen der PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) tragen, erlaubt. Das Bundeskriminalamt empfiehlt deshalb, beim Kauf entsprechender Geräte auf das Vorhandensein des amtlichen Zulassungszeichen zu achten.

Geprüfte Sicherheit